§13 RUHRSCHVO — VERHALTEN BEI HOCHWASSER

Bei einem Wasserstand über 358 cm vom amtlichen Pegel Hattingen ist jeglicher Fahrzeugverkehr (auf der Ruhr) untersagt.

Ausgenommen hiervon ist der Baldeneysee zwischen Ruhr-km 29,6 (300 m oberhalb Stauwehr Baldeney ab Sperrschild für Segelboote und Surfer) und Ruhr-km 36,3 (ehemalige Eisenbahnbrücke Kupferdreh) bis zu einem Wasserstand von 431 cm am amtlichen Pegel Hattingen.

Ruhrpegel Hattingen